Rezeptabrechner AvP insolvent:

Jetzt Interessensgemeinschaft für betroffene Apotheken/Ärzte anschließen!


Am 16.09.2020 hat das Amtsgericht Düsseldorf über das Vermögen der AvP Deutschland GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen 502 IN 96/20). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos aus Düsseldorf bestellt.

Die AvP Deutschland GmbH, die bundesweit Rezeptabrechnungen insbesondere für Apotheken und Krankenhaus-Apotheken übernommen hatte, ist nach eigenen Angaben mit rund 3.500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von ca. 7 Milliarden Euro einer der größten Abrechnungsdienstleister in Deutschland. Umso dramatischer ist die plötzliche Insolvenz. Als Grund hierfür nennt das Unternehmen „operative Schwierigkeiten“, die dazu führten, dass das Vertrauen der Finanzpartner zu dem Unternehmen verloren ging.

Die Insolvenz erschüttert nicht nur zahlreiche Apotheken, denen aktuellen Pressemitteilungen zufolge noch Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe gegenüber der Gesellschaft zustehen, sondern ruft auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Strafanzeige der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingeleitet worden ist, richtet sich gegen zwei Beschuldigte aus der Unternehmensführung wegen des Verdachts von Bankrotthandlungen.

Die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, deren Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit tätig sind und langjährige Erfahrungen mit der Durchsetzung von Ansprüchen bei großen Insolvenzverfahren haben, bieten betroffenen Apotheken und Ärzten eine Vertretung ihrer rechtlichen Interessen an. „Unser Ziel ist es, die Interessen der betroffenen Apotheken/Ärzte zu bündeln, um sowohl ihre Forderungen im Insolvenzverfahren rechtssicher geltend zu machen als auch gegenüber eventuellen Haftungsverantwortlichen gemeinschaftlich auftreten zu können um möglichst eine vollständige Durchsetzung der individuell ausstehenden Forderungen zu erreichen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Darüber hinaus prüfen wir auch, ob betroffenen Apotheken/Ärzten Aussonderungsrechte im Insolvenzverfahren aufgrund von Treuhandkonten zustehen.

Betroffene Apotheker und Apothekerinnen können sich unter der E-Mailadresse

avp-geschaedigt@dr-greger.de

kostenlos der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen, um weitere Informationen bezüglich der individuellen rechtlichen Möglichkeiten sowie zu den transparenten Kostenpauschalen für eine anwaltliche Vertretung oder zur Abrechnung über eine gegebenenfalls bestehende Rechtsschutzversicherung zu erhalten.